Beglaubigte Übersetzung
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Urkunden, Zeugnisse, Führerscheine, Handelsregisterauszüge oder andere Dokumente müssen Behörden im In- oder Ausland meistens als beglaubigte Übersetzung vorgelegt werden. Das heißt, die Behörde bekommt ein in die Landessprache übersetztes Dokument, welches wie ein Original behandelt wird. Deshalb können diese Übersetzungen nicht von jedem Übersetzer angefertigt werden. Diese Aufgaben übernehmen nur besonders geschulte und geprüfte Übersetzer.
Übersetzer für bestätigte Übersetzungen
In vielen Sprachen haben wir allgemein beeidigte oder ermächtigte bzw. öffentlich bestellte Dolmetscher und Übersetzer. Sie haben bei einem Gericht einen allgemeinen Eid abgelegt. Dieser Eid ist vor allen Gerichten des Bundes und der Länder gültig. Deshalb sind sie berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen.
Diese Kollegen nennt man auch Urkundenübersetzer, obwohl sie nicht nur Urkunden übersetzen, sondern auch viele andere Dokumente.
Originale
Die zu übersetzenden Dokumente sind stets im Original vorzulegen. Andernfalls wird der Übersetzer nur die Übereinstimmung mit einer Kopie bestätigen. Dies könnte bei bestimmten Dokumenten nicht ausreichend sein. Bitte klären Sie das beim Empfänger Ihrer Übersetzung, bestenfalls schon bevor sie bei uns anfragen.
Eine bestätigte Kopie einer Originalurkunde dürfen Übersetzungsbüros jedoch nicht ausstellen. Diese Aufgabe übernehmen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen und zum Beispiel auch Krankenkassen.
Bestätigungsvermerk
Unter dem Text werden Richtigkeit und Vollständigkeit mit dem Originaldokument bescheinigt. Dieser Vermerk enthält den Arbeitsort der Übersetzerin / des Übersetzers und das Datum des Ausstellungstages. Darunter befinden sich ihre/seine Unterschrift und Stempel. Übrignes: entsprechende Unterschrift- und Stempel-Muster sind beim jeweiligen Amtsgericht zu Erkennungszwecken auch hinterlegt. Weitere Informationen zur Ausstellung einer Apostille durch das Landgericht folgen auf dieser Seite.
Beispiel:
„Vorstehende Übersetzung der mir im Original vorgelegten und in englischer Sprache abgefassten Urkunde ist richtig und vollständig.
Dresden, 01.12.2017″
Fehler in Originaldokumenten, so zum Beispiel die falsche Schreibweise eines Namens, darf der Übersetzer nicht einfach korrigieren. Deshalb ist es wichtig, dass Sie ein Originaldokument vorlegen, aus dem die richtige Schreibweise hervorgeht. Der Übersetzer wird daraufhin eine sogenannte „Anmerkung des Übersetzers“ anbringen und damit auf den Fehler hinweisen.
Bestätigte Übersetzungen erhalten Sie ausschließlich im Original, das heißt auch heute noch „Papierform“.
Beglaubigte Übersetzung mit Apostille
In Einzelfällen kann auch eine Apostille erforderlich sein. Diese stellt das Gericht aus, das den Übersetzer vereidigt hat. In dieser Apostille wird bestätigt, dass der Übersetzer diese Übersetzung anfertigen durfte. Darüber hinaus wird die Echtheit ihrer oder seiner Unterschrift bestätigt. Auch diesen Service übernehmen wir gern für Sie.
Bitte informieren Sie sich vor der Beauftragung, ob Sie eine Apostille benötigen.
Viele unserer Übersetzer sind beim Landgericht Dresden vereidigt. Auf deren Internetseite ist zur Erteilung einer Apostille an einer bestätigten Übersetzung folgendes zu lesen:
Für die Beglaubigung von Übersetzungen gilt Folgendes:
Bei Übersetzungen, welche durch einen im Landgerichtsbezirk ansässigen Übersetzer gefertigt worden sind, kann der Präsident des Landgerichts eine sogenannte Bestätigung erteilen, dass dieser öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer ist. Diese Bestätigung ist eine öffentliche Urkunde, welche zugleich durch den Präsidenten des Landgerichts mit einer Vorbeglaubigung oder Apostille versehen werden kann.
Dokumente
Wir bieten Ihnen beispielsweise die beglaubigte Übersetzung folgender Dokumente in vielen Sprachen an:
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Beglaubigte Übersetzung für Behörden und Einrichtungen
Seit vielen Jahren arbeiten wir mit vielen Bestattungsunternehmen zusammen. Insbesondere bei deren Übersetzungsaufträgen kommt es neben Professionalität auch auf Schnelligkeit an.
Außerdem sind wir kompetenter Ansprechpartner für Standesämter, Ausländerbehörden und Führerscheinstellen.
Zudem beraten wir einige gemeinnützige Organisationen.
Zuletzt noch ein Hinweis: zur Angebotserstellung genügt ein Scan oder Foto. Entweder senden Sie uns eine E-Mail oder nutzen das Anfrageformular!